Preis und Umfang vor der Beauftragung
Unsere Tarife sind einfach und transparent. Kein Kleingedrucktes und keine versteckten Aufschläge. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen
Welche Unterstützung ist enthalten?
In der Regel bedeutet unser Vertrag einen Rundum-Service für Beihilfe und / oder private Krankenversicherung: Wir sortieren Belege, füllen Anträge aus, übermitteln alles an Beihilfestelle und Krankenversicherung und kontrollieren anschließend die Bescheide.
Bei Unklarheiten übernehmen wir die Kommunikation mit Behörde und Versicherung. Alles was Sie tun müssen, ist uns Ihre Belege zur Verfügung zu stellen.
Preise und Bedingungen
Ihre persönliche Lebenssituation und Ihre individuellen Fragen stehen bei den Beihilfe-Helfern an erster Stelle. Um einen spürbar zugewandten Service zu bieten, betreuen wir keine anonymen Vorgänge, sondern Menschen.
Aus diesem Grund halten wir unsere Plätze bewusst begrenzt: Nur so stellen wir sicher, dass wir jederzeit genügend Raum und Zeit für Sie haben – ganz egal, ob Sie schnelle Hilfe benötigen oder sich ein ausführlicheres Gespräch wünschen.
01
Basis
1 Person ohne Pflegegrad und Beihilfeanspruch
95,00 € / Monat
02
Pflege
1 Person mit Pflegegrad und Beihilfeanspruch
160,00 € / Monat
03
Zusatz
Je weiterer Person im Vertrag (Ehepartner*in, Kind)
40,00 € / Monat
04
Steuer
Vorbereitende Steuerliste (Kalenderjahr)
95,00 € / Jahr
Die Mindest-Laufzeit unsere Verträge beträgt 6 Monate, danach sind diese monatlich kündbar. Bei kalenderjährlicher Zahlung im Voraus gewähren wir 5% Nachlass, bei halbjährlicher 2%.
Einzelfallvertrag (z.B. im Todesfall für Erben) - Es gibt auch die Möglichkeit, im Ausnahmefall auf Anfrage einmalig oder in Einzelfällen bei Bedarf für Sie tätig zu werden. Dies erfolgt auf Anfrage und nach individueller Vereinbarung.
Häufige Fragen
Ist das erste Gespräch kostenlos?
Unser unverbindliches Erstgespräch ist für Sie immer kostenlos. Bitte beachten Sie aber, dass wir im ersten Gespräch lediglich über unser Angebot informieren. Eine Übernahme von Serviceleistungen ist nur im Rahmen eines Vertrages und mit einer gültigen Vollmacht möglich.